EU-Kommission erwägt Ausweitung des Emissionshandels auf Straßenverkehr

Bild: EU

Die EU-Kommission erwägt Änderungen am EU-weiten Emissionshandel. „Unsere Dienststellen schauen sich gerade an, ob man den Emissionshandel auf den Straßenverkehr auszuweiten kann“, antwortete die Generaldirektorin der Energieabteilung der EU-Kommission (GD Ener) Ditte Juul Jörgensen auf einer Anhörung des Energieausschusses des EU-Parlaments zu den nationalen Klimaplänen („NECP“).

Die 27 vorgelegten Pläne, die die EU-Kommission evaluiert hat, beziehen sich noch auf das alte EU-Klimaziel für 2030 in Höhe von 40 Prozent im Vergleich zu 1990. Mit einer Anhebung auf 55 Prozent, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen und vom Rat der EU-Umweltminister befürwortet, würden die nationalen Klimapläne obsolet. Zwar sei eine Überarbeitung der Pläne für 2023 geplant, so Jörgensen, aber eine Anhebung auf 55 Prozent würde für die einzelnen Mitgliedstaaten bedeuten, noch ehrgeizigere Klimapläne vorzulegen. Stattdessen könnte man, so nun die Überlegung, über das EU-ETS nachsteuern.

Beim Erneuerbaren Ziel für 2030 (32 Prozent am Energiemix) seien die nationalen Pläne insgesamt so ausgelegt, dass die EU ihr Ziel übererfüllen würde, so Jörgensen. Das Energieeffizienzziel (32,5 Prozent) werde die EU jedoch um rund 3 Prozent verfehlen. Wie die Bewertung der endgültigen Pläne gezeigt habe, würden die aggregierten Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz bis 2030 nur zu einer Verringerung des Primärenergieverbrauchs um 29,7 Prozent und des Endenergieverbrauchs um 29,4 Prozent führen. Besonders in der energetischen Renovierung von Gebäuden müsse "viel gemacht werden", so Jörgensen. Nur die Hälfte aller Mitgliedstaaten habe im Bereich der Sanierungen Pläne eingereicht.

Um aber das neue Klimaziel für 2030 von 55 Prozent zu erreichen, müssen auch die beiden Ziele für Erneuerbare und Energieeffizienz erhöht werden. Hier sind für Mitte 2021 Gesetzesänderungsvorschläge der EU-Kommission angekündigt. Wie der Folgenabschätzung der EU-Kommission für 55 Prozent zu entnehmen ist, müsste der Anteil der Erneuerbaren am Energiemix 2030 zwischen 37,5 und 39 Prozent liegen und die Einsparung des End- und Primärenergieverbrauchs zwischen 36 und 36,5 Prozent bzw. 39 und 40 Prozent.

Mehrere Mitgliedstaaten beabsichtigen bereits verschärfte Maßnahmen der CO2-Bepreisung. Beispielsweise hat Deutschland ein nationales Emissionshandelsgesetz erlassen. Es gilt für die mit fossilen Brennstoffen verbundenen CO2-Emissionen, die bisher nicht vom EU-ETS erfasst sind, insbesondere im Verkehr und Gebäudesektor. Luxemburg plant die Einführung einer schrittweise ansteigenden CO2-Mindeststeuer für alle fossilen Brennstoffe, die kontinuierlich an die Ziele des Übereinkommens von Paris angepasst wird. Irland plant einen starken Anstieg der CO2-Steuer und hatte diese bereits 2020 um 30 Prozent angehoben. Andere Mitgliedstaaten wie etwa Belgien prüfen CO2-Bepreisungsmechanismen für Gebäudeenergie und Verkehr.

Hinweis der Redaktion: Der EID veranstaltet am 29.10.2020 ein Webinar zum anstehenden Start des Brennstoffemissionshandels in Deutschland - Informationen dazu finden Sie hier.

Politik & Verbände
Artikel Redaktion EID
Artikel Redaktion EID